Containerumschlag in Hamburg weiter auf Wachstumskurs: Plus 15,3 Prozent in den ersten neun Monaten
Der Hamburger Hafen hat in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres mit einem Umschlagsergebnis von 99 Millionen Tonnen ein Plus von rund 11 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum erreicht. Marktanteile, die während der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise an die beiden großen Westhäfen Antwerpen und Rotterdam verloren worden waren, konnten wieder zurückgewonnen werden. Hierzu hat insbesondere das zweistellige Wachstum im Containerumschlag beigetragen, der um 15,3 Prozent auf insgesamt 6,8 Millionen TEU (20-Fuß-Standardcontainer) anstieg. Damit wächst Hamburg beim Containerumschlag deutlich schneller als Antwerpen (plus 3,1 Prozent) und Rotterdam (plus 7,7 Prozent). Die Hansestadt hat in Europa die zweite Position hinter Rotterdam zurückerobert und Antwerpen wieder knapp hinter sich gelassen.
Optimistische ISL Prognose: Rund 25 Mio. TEU im Jahr 2025
Die Zeichen beim Containerumschlag im Hamburger Hafen stehen eindeutig wieder auf Wachstum. Dies bestätigt auch das Bremer Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) in seinem jüngsten langfristigen Gutachten. In einem Basisszenario wird für den Hafen Hamburg im Jahr 2025 ein Containerumschlagspotenzial von 25 Millionen TEU prognostiziert, was in etwa einer Verdreifachung des 2010 erreichten Volumens entspricht.
Die zusätzlichen Umschlagpotenziale ergeben sich laut der Studie vor allem aus einer besonders dynamischen Entwicklung der Fahrgebiete Nordost- und Südostasien. Auch für das Fahrgebiet Osteuropa wird ein steigendes Volumen erwartet. Die Einschätzung der Bremer Experten unterstreicht die Notwendigkeit weitsichtiger Investitionen im Bereich der Infrastruktur.
Das gesamte Gutachten als PDF-Download finden Sie hier.
Erörterung beendet
Die Erörterung zur Westerweiterung hat am 20. und 21. Juni 2011 in Hamburg stattgefunden und wurde am 21. Juni beendet. Während dieser nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes wurden die im Verfahren abgegebenen Einwendungen und Stellungnahmen ausführlich erörtert. Die Planfeststellungsbehörde wird nun die gestellten Anträge sowie die erörterten Einzelaspekte detailliert prüfen.
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