Aufwärtstrend im Containerumschlag
Der Hafen ist wieder auf Wachstumskurs: mit 8 Prozent Zuwachs im Gesamtumschlag.
Auch die Containerwirtschaft profitiert von der positiven Konjunkturentwicklung. Im ersten Halbjahr 2010 wurden in Hamburg 3,7 Mio. TEU abgefertigt. Das sind 4,3 Prozent mehr gegenüber 2009, Tendenz steigend. Die Hamburg Port Authority (HPA) nutzt die Erholungsphase weiterhin, um den Hafen für die Sicherung seiner europäischen Wettbewerbsposition zu rüsten.
Mehr Informationen unter
http://www.hafen-hamburg.de/
Mega-Frachter läuft Hamburg an

- Die 365 Meter lange "Christophe Colomb" ist das größte Containerschiff, das jemals den Hamburger Hafen besuchte. Im Juli machte der Transportriese mit einer Kapazität von 13.800 Standard-Containern in Hamburg fest. Der Trend zu solchen Großschiffen und die derzeit wieder anspringende Wirtschaft unterstreichen die Notwendigkeit der Hafenentwicklung in Hamburg.
Planfeststellungsverfahren

- Vom 2. September bis 1. Oktober 2009 lagen die Planfeststellungsunterlagen für die Westerweiterung EUROGATE aus. Am 15. Oktober 2009 endete die zweiwöchige Frist für öffentliche Einwendungen, die derzeit von der Planfeststellungsbehörde gesichtet und geprüft werden. Die Erörterung findet voraussichtlich noch 2010 statt.
Broschüre „Perspektiven für Hamburg“
Planfeststellungsverfahren garantiert transparenten Prozess
Vom 2. September bis 1. Oktober 2009 lagen die Planfeststellungsunterlagen für die Westerweiterung EUROGATE aus. Am 15. Oktober 2009 endete die zweiwöchige Frist für öffentliche Einwendungen. Zum Projekt Westerweiterung EUROGATE haben sich rund 250 Einwender geäußert. Gegenwärtig werden diese Einwendungen von der Planfeststellungsbehörde gesichtet und geprüft. Die anschließende Erörterung findet voraussichtlich noch 2010 statt.
Genehmigungen von Projekten wie der Westerweiterung EUROGATE unterliegen innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens einem geordneten Prozess – dieses Vorgehen ist gesetzlich verankert und damit zwingend vorgeschrieben. Hintergrund eines solchen Verfahrens ist nicht zuletzt auch die ausreichende Berücksichtigung verschiedener Schutzgüter wie zum Beispiel Flora und Fauna, Schutz der Anwohner und Rechte der Betroffenen.
Das Planfeststellungsverfahren sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Nach Einreichen der vollständigen Planfeststellungsunterlagen und Prüfung durch die zuständige Behörde – im Fall Westerweiterung EUROGATE die Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg – werden diese über einen definierten Zeitraum zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Jedem Betroffenen steht es frei, Einwendungen bis zur vorgegebenen Frist zu formulieren. Diese werden dann in der anschließenden Erörterung behandelt.


